Ein Kommentar zu Ingrid Berg „Kommunale Politik mit NS-Vergangenheit“erschienen im Jahrbuch des Hochtaunuskreis 2018

von Christoph Klomann, Schloßborn, 2019


Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee Foto: picture alliance / dpa) mit Fleischerhaken, die als Galgen für die männlichen Opfer dienten. Die Guillotine, auf der man die Frauen der Roten Kapelle köpfte, stand etwa mittig, wurde aber entfernt.


Zunächst fühle ich mich dazu verpflichtet, mich bei Frau Berg für ihre Recherche zum Thema „Generalrichter Manfred Roeder“ zu bedanken. Allerdings hatte ich beim Lesen leider oft den Eindruck, der Artikel ist so geschrieben, wie man es in Glashütten hören oder eben lesen will. Ich möchte ihr hierbei keine Absicht unterstellen, das kann natürlich auch mein subjektiver Eindruck sein. Eine Frage drängt sich mir jedoch auf: Ist es sinnvoll, einen Artikel über Roeders Rolle in der Kommunalpolitik Glashüttens zu schreiben, ohne ausführlich auf Roeders Rolle im Dritten Reich, auf seine Verbrechen und auf seine Opfer einzugehen? Ich habe ernsthafte Zweifel.

Aufgrund dessen möchte ich auf Einiges verweisen, was mir am Artikel nicht gefällt, oder welche unerlässlich wichtigen Tatsachen und Geschehnisse im Artikel unerwähnt blieben:

In meiner Anfangszeit als Gemeindevertreter wurde ich mit dem Thema „Roeder“ zum ersten Mal konfrontiert. Vorher war mir, als Schloßborner, der Name Roeder gänzlich unbekannt. Ich betone „als Schloßborner“, da wir Schloßborner Bürger vor der Schloßborner Zwangseingemeindung im August 1972  von den politischen Machenschaften in Glashütten wenig bis nichts mitbekamen.

Umfangreiche Nachfragen bei älteren Schloßborner Bürgern ließen mich zu diesem Eindruck gelangen. Selbst Schloßborner Lokalhistoriker, die mehrere Bücher veröffentlicht haben, waren überrascht und erschrocken über das offensichtliche Wirken eines „NS-Täters“, um keinen schlimmeren Ausdruck zu verwenden,  in der Glashüttener Kommunalpolitik.

Erst nachdem in einer Gemeindevertretersitzung, bei der ich als Parlamentarier anwesend war, das Thema Roeder unter „Fragen aus dem Publikum“ durch einen engagierten Bürger zur Sprache kam, der seine Ausführungen aber nicht zuende bringen durfte, begann ich, mich dafür zu interessieren.

Mag sein, dass Roeder sich in der Glashüttener Kommunalverwaltung aus gutem Grund nicht als NS-Täter aufführte oder „outete“, wie man heute sagen würde. Seine vormals verübten Taten werden dadurch jedoch in keiner Weise abgemildert. Und damit kommen wir zu einem von Frau Berg erwähntem Faktum: Roeder war nicht Mitglied der NSDAP und musste deshalb auch nicht entnazifiziert werden.

Der nicht in das Thema eingearbeitete Leser könnte jetzt allerdings glauben: dann war Roeder doch offensichtlich nicht so schlimm. Falsch! Er war einer der Schlimmsten!

Roeder war Mitglied der SA (Sturmabteilung). Bei Wikipedia findet sich folgender lehrreicher Satz dazu: „Die Sturmabteilung (SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, …, und spielte als Ordnertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten“. Besser bekannt als braune Horden, stiefelten sie durch Deutschlands Städte und Dörfer, verprügelten, verbrannten und zerstörten alles und jeden, der nicht in ihr herrisches Weltbild passte. Adolf Hitler persönlich und Ernst Röhm waren ihre Begründer.

Manfred Roeder

Roeder war ebenfalls Mitglied im „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ kurz: BNSDJ. Dieser Bund wurde 1928, als Organisation innerhalb der NSDAP, durch Hans Frank gegründet.  Durch noch vorhandene Filmaufnahmen kennt heute jeder Roland Freissler, den berüchtigten Präsidenten des ehemaligen Volksgerichtshofes, der für Hunderte von Todesurteilen verantwortlich ist. Roeder hatte wohl das Glück, dass es offensichtlich keine Filmaufnahmen seiner Tätigkeiten in der NS-Zeit gab. Frau Berg schreibt, Roeder sei kein Mitglied der NSDAP gewesen, soweit so gut. Bei seiner Vernehmung am 15.1.1947 habe er gesagt: „ Ich vertrat die Auffassung, dass (ein) Richter nicht Partei sein kann“. Dann schreibt Frau Berg weiter: „Das wird seine Grundeinstellung auch in den späteren Jahren (also in Glashütten, Anm. d. Verfs.) gewesen sein“. Bei aller Naivität, aber wer glaubt Roeder diesen offensichtlichen Unfug, gesagt doch nur in höchster Not, um seinen eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen? Roeder war doch ein Paradebeispiel für einen angepassten Emporkömmling, der alles tat, um Hitlers Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern sogar noch zu übertreffen. In Wirklichkeit machte Roeder sich mit diesem Satz doch nur über seine demokratischen Vernehmer lustig. Man muss schon naiv sein, um einem überzeugten Nazi, einem Chefankläger, einem Generalrichter des mörderischen Naziregimes, diesen Satz zu glauben.

Dietrich Bonhoeffer

Die Person Roeder war mir also, bis vor ein paar Jahren gänzlich unbekannt. Nicht jedoch einige Namen seiner Opfer. Zum Beispiel: Dietrich Bonhoeffer.

Roeder fungierte gegen ihn als Chefankläger und war somit zumindest mitverantwortlich für dessen Exekution. Obwohl Bonhoeffer evangelisch war, sah ich als junger Katholik, Mitglied der KJG Schloßborn, in ihm die Personifizierung des guten Christen. Des Christen, der sich trotz Androhung von Tod und Gewalt nicht von seinen Überzeugungen, nicht von seinem Glauben an Gott und das Gute in der Welt, abbringen ließ. Er ging gefasst, mit voller Überzeugung ins Konzentrationslager, wissend um seine aussichtslose Zukunft. Bonhoeffer war für mich der Held schlechthin, auf einer Stufe mit Sophie Scholl und den Mitgliedern der weißen Rose. Für mich waren er, und natürlich die Geschwister Scholl, im Grunde die Legitimation zur erneuten Gründung eines deutschen Nationalstaates nach dem Krieg. Nach soviel Leid, Unrecht und Terror des Nazi-Regimes. Auch in vielen Diskussionen meinerseits mit überzeugten Atheisten musste er für mich das Christentum mit seinem Namen verteidigen. Und dann musste ich erfahren, dass sein Peiniger nur wenige hundert Meter von mir entfernt gelebt hat und sogar kommunalpolitisch tätig war. Ein wahrer Schock!

Aus der von Ferdinand Schlingensiepen geschriebenen Biographie über Dietrich Bonhoeffer geht hervor, dass Roeder in höchsten Nazi-Kreisen verkehrte. Er war gut bekannt mit Gestapo-Chef Heinrich Müller, dem Reichsführer SS Heinrich Himmler, dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Wilhelm Keitel. Laut Schlingensiepen war Roeder mit mehreren hohen SS-Führern „liiert“. Außerdem verkehrte er in „Karinhall“, Görings Palast in der Schorfheide. Roeder hatte den Ruf, „einer der härtesten und regimetreuesten Militärrichter“ zu sein. Wie von Frau Berg richtig dargestellt, galt Roeder unter den Angeklagten als „Bluthund Hitlers“.

Hans Oster

Hans Oster, Generalmajor der Wehrmacht und Mitglied des militärischen Widerstandes gegen die Nationalsozialisten, der zusammen mit Dietrich Bonhoeffer, Karl Sack, Wilhelm Canaris, Ludwig Gehre und Hans von Dohnanyi am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg bzw. KZ Sachsenhausen erhängt wurde, schrieb über Roeder: „Junger, überheblicher, krankhaft ehrgeiziger, triebhaft hemmungsloser….Kriminalist neuster Prägung… In der Wahl seiner Mittel und Methoden ist er hemmungslos. Man könnte ihn als Sadisten bezeichnen.“

Adolf Grimme

Adolf Grimme, der ehemalige preußische Kultusminister und spätere Intendant des NWDR, der ebenfalls als Angeklagter in den Prozeß verwickelt war, sagte: „Roeder habe sich als einer der  unmenschlichsten, zynischsten und brutalsten Nationalsozialisten erwiesen, die ihm überhaupt begegnet seien.“ Außerdem sagte er: „Roeder sei einer der schlimmsten Verbrecher aus der Schandjustiz jener Jahre.

Arvid Harnack

Axel von Harnack, der für seinen Vetter, Arvid Harnack, der am 22.12. 1942 in Berlin-Plötzensee erhängt wurde, Fürsprache einlegen wollte, sagte über Roeder: „Nie wieder habe ich von einem Manne so ausgesprochen den Eindruck der Brutalität empfangen. Er war ein Mensch, der eine Atmosphäre von Furcht um sich verbreitete.“

Schlingensiepen schreibt über Roeder: „Roeder hat 45 Todesurteile im Prozeß gegen die „Rote Kapelle“ erwirkt und war noch nach dem Krieg stolz darauf.  Skrupellos, wie er war, hatte er erreichen können, daß Liane Berkowitz wenige Tage nach der Geburt ihres ersten Kindes enthauptet wurde, und nach dem Kriege ist ihm sogar die Hinrichtung schwangerer Frauen angelastet worden.“ Liane Berkowitz wurde 20 Jahre alt.

Liane Berkowitz

In einer von Roeder nach dem Krieg herausgegebenen Broschüre von 1952 „Agenten unter uns“, bedauerte es Roeder, dass er nicht alle (Mitglieder der Roten Kapelle) zum Tode verurteilen konnte. Eine Aussage, die er auch noch gegenüber dem französischen Journalisten Gilles Perrault bei einem Termin in Glashütten wiederholte.

Ich habe versucht, Roeder von der Glashüttener Wikipedia-Seite zu tilgen, da er dort als einzige Persönlichkeit der Gemeinde Glashütten aufgeführt wurde. Ich sah das durchaus als Makel an, wollte auch nicht einer Gemeindevertretung angehören, die das duldet. Ich konnte mir auch nicht erklären, wer (und aus welchem Motiv heraus) diesen Menschen unter „Persönlichkeiten“ auf die Wikipedia-Seite setzt. Wollte jemand Glashütten schaden, es in Verruf bringen? Nach Frau Bergs Artikel und den Informationen über die politischen Geschehnisse Glashüttens zu jener Zeit bin ich mir da nicht mehr so sicher. Jedenfalls gelang es mir nicht. Die Verantwortlichen bei Wikipedia drohten mir mit dem Ausschluss, falls ich weiter eine Löschung Roeders versuchen sollte. Ich kapitulierte.

Frau Berg führt in ihrem Artikel aus, dass dem damaligen Glashüttener Bürgermeister Gottschalk, in der damaligen Zeit (1964), sehr daran gelegen sein musste, einen Juristen für die Mitarbeit im Gemeindevorstand zu gewinnen. Für mich unwichtig, „ist Herr Roeder nicht von den Glashüttener Bürgern, sondern vom Gemeindeparlament zum Beigeordneten gewählt worden.“ Natürlich wurden aber diese entsprechenden Gemeindevertreter von den Bürgern gewählt. Bleibt zu hoffen, dass die Parlamentarier nicht wussten, wen sie vor sich hatten.

1964 wurde Gottschalk dann auch noch hauptamtlicher Bürgermeister. Vom 11. bis 30. Juli 1966 ließ sich Bürgermeister Gottschalk vom Beigeordneten Herrn Dr. Manfred Roeder vertreten. Im August 1967 wurde Roeder auch noch zum Ortsgerichtsschöffen gewählt.

Ab Mai 1968 erschienen im SPIEGEL entsprechende Artikel zur Geschichte des „Spionagerings Rote Kapelle“ mit ausführlicher Darstellung der Person des Manfred Roeder und seiner Tätigkeiten.  Für mich sind die folgenden Zeilen von Frau Berg die Wichtigsten im ganzen Artikel:

„Am 8.7.1968 war im SPIEGEL die entsprechende Fortsetzung erschienen. Am 10.7. fragt Landrat Dr. Jost telefonisch bei Bürgermeister Gottschalk in Sachen Roeder nach. Gottschalk bestellt Roeder sofort ins Bürgermeisteramt ein. Bereits am 12.7. erstattet Gottschalk Landrat Dr. Jost einen schriftlichen Bericht. Man meint in diesem schnellen Ablauf der Ereignisse förmlich ein Erschrecken zu spüren über Dinge, die bisher nicht wichtig genommen wurden, eventuell sogar unbekannt waren. Bürgermeister Gottschalk gibt die Ergebnisse seines Gesprächs mit Roeder so wieder, wie Letzterer sie formuliert hat, nämlich mit dem Hinweis auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg aus den Jahren 1947 – 1951, die ergeben hatten, dass er, Roeder, 1942 als Vertreter der Anklage weisungsgemäß gehandelt habe.“ Und weiter schreibt Gottschalk:

„Es besteht meines Erachtens kein Grund besorgt zu sein. Mir wie auch der Öffentlichkeit steht kein Recht zu, die angesehene Person (Roeder) durch die bis heute in keiner Weise belegbaren Anschuldigungen mit irgendwelcher Manipulation abzuwerten“.

Den Ausführungen von Frau Berg muss hinzugefügt werden, dass der Entlastungszeuge in Lüneburg unglaublicherweise ein Herr Dr. Alexander Kraell war, der oberste Richter im Prozess gegen die „Rote Kapelle“. Damals war Roeder Oberkriegsgerichtsrat, der oberste Militär-Staatsanwalt. Ein altes Sprichwort sagt: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“

Neu für mich in diesem Zusammenhang ist, dass Bürgermeister Gottschalk spätestens zu diesem Zeitpunkt, also ab dem Juli 1968 wusste, mit wem er es zu tun hatte. Er wusste genau, dass Roeder ein vermeintlicher Kriegsverbrecher, einer der obersten Nazi-Juristen, einer der Umgang pflegte mit den Größten der Großen aus Hitlers Unrechtsregime war. Jetzt endgültig recherchiert und bewiesen von Frau Berg. Doch was hat Gottschalk mit dieser Erkenntnis gemacht? Er macht sich die Argumentation Roeders zu eigen („…gibt die Ergebnisse seines Gesprächs mit Roeder so wieder, wie Letzterer sie formuliert hat,…) und verteidigt seinen Beigeordneten. Aus heutiger Sicht ist das für mich der eigentliche Skandal.

Nach unseren heutigen, auch damals durchaus schon gültigen, ethischen und moralischen Vorstellungen, hätte Gottschalk Roeder doch sofort entlassen müssen. Doch im Gegenteil: Es erfolgte sogar noch eine intensivierte Zusammenarbeit mit diesem Verbrecher. Die Frage muss doch lauten: Warum?

Ist das alles zu entschuldigen mit „unserer heutigen Sicht“ auf die damaligen Ereignisse? Mit der damaligen angeblichen Grundstimmung gegen Widerstandskämpfer (Verräter am Deutschen Volke)?  Können wir heutigen Bürger einen Bürgermeister ehren, der so handelte?

Zugegeben, diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten, doch hätte ich mir in einem Artikel über Roeder zumindest den Versuch einer Beantwortung gewünscht.

Roeder war der einzige Jurist im Gemeindevorstand, auf den man deshalb wohl nicht verzichten wollte oder konnte. Standen doch in naher Zukunft grundlegende Ereignisse und Entscheidungen bevor, die auch über Gottschalks weiteres Schicksal als Bürgermeister entscheiden sollten. Neben den von Frau Berg erwähnten Erschließungen neuer Baugebiete in Glashütten wurde die Angliederung, der freiwillige Zusammenschluss mit Oberems geplant und letztendlich auch  am 31.12.1971 erfolgreich durchgeführt. Damit wurde auch eine Machtbasis geschaffen, sozusagen der Grundstein gelegt, für die spätere, im August 1972 durchgeführte Zwangseingemeindung des historisch viel bedeutsameren Schloßborn (siehe Gutachten des Leiters des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden, Herrn Dr. Struck, vom November 1971).

Um es klar zu sagen: Dass Herr Roeder in diesen Fragen Einfluss auf Herrn Bürgermeister Gottschalk ausübte, lässt sich natürlich nicht belegen. Es soll auch von meiner Seite nicht behauptet werden, nur ausschließen lässt es sich eben auch nicht. Und wer die Abläufe innerhalb einer kleinen Gemeinde kennt, der weiß genau, welchen Einfluss Juristen, die dazu noch 1. Beigeordnete sind, auf die jeweiligen Bürgermeister haben.

1964 wurde Roeder zum ersten Mal in den Gemeindevorstand gewählt. Gottschalk wurde zur gleichen Zeit hauptamtlicher Bürgermeister. Von Frau Berg wissen wir, auch schon in dieser Legislatur vertrat Roeder das ein oder andere Mal Herrn Bürgermeister Gottschalk.

Zur Kommunalwahl 1968 lädt dann Gottschalk, angeblich um „einer beginnenden Politisierung und damit auch Polarisierung“ (sind nicht gerade dies zwei Grundwerte, welche Demokratie erst ermöglichen?) entgegenzuwirken, zur Aufstellung einer Einheitsliste ein. Roeder wird hierbei zum Wahlleiter ernannt. Dieses offensichtlich auch damals schon gegen die HGO (Hessische Gemeindeordnung) verstoßende Vorgehen führt zu einer Anfechtung vor Gericht, welches aber erst am 9. Mai 1971 zu angeordneten Neuwahlen führt. Drei Jahre in einer für unsere Gemeinde und Ortsteile äußerst wichtigen Zeit, in der Gottschalk auf Basis einer für ungültig erklärten Wahl, regierte.

Am 18. Oktober 1971 stirbt Manfred Roeder. Der im Amtsblatt vom 13.11. 1971 abgedruckte Nachruf passt ins Bild. Doch denkt man an seine Opfer, ist die Wortwahl alles andere als mit Bedacht gewählt. Dort heißt es u.a.: „Er war ein Mann, der ruhig und sicher, in unbedingter Aufrichtigkeit, Verläßlichkeit und demokratischer Verantwortung seinen Weg ging…“ – …beschämend.

Am 8. September 2009 hob der Deutsche Bundestag die wegen „Kriegsverrats“ gefällten Urteile der NS-Justiz auf und rehabilitierte damit auch die Mitglieder der Roten Kapelle. Viele Schulen tragen ihre Namen, z.B. Cato Bontjes van Beek-Gymnasium in Alchim oder Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium in Berlin.

Literaturempfehlungen zum Thema Manfred Roeder:

Ferdinand Schlingensiepen: Dietrich Bonhoeffer 1906-1945. Eine Biographie, 2005

Heinrich W. Grosse: Dietrich Bonhoeffer, sein Ankläger Manfred Roeder und die Lüneburger Nachkriegsjustiz, 1995

Ingrid Berg: Kommunalpolitik mit NS-Vergangenheit?, 2017

Heidelore Kluge: Cato Bontjes van Beek „ICH WILL NUR EINS SEIN, UND DAS IST EIN MENSCH“ – Das kurze Leben einer Widerstandskämpferin 1920-1943, 1994

Gilles Perault: Auf den Spuren der Roten Kapelle, 1990 (Erstausgabe 1967)

Johannes Tuchel: Die Todesurteile des Kammergerichts 1943 bis 1945

TV-Empfehlung: Christian Weisenborn „Verräterkinder“ – Die Töchter und Söhne des Widerstands, ARD 2014

Video-Empfehlung: „Die Guten Feinde – Mein Vater, die Rote Kapelle und ich“  Christian Weisenborn, ZDF, HR u.a. 2017